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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied sowie einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra (JaN)“ wegen des Vorwurfs eines Kriegsverbrechens u.a. erhoben

Ausgabejahr 2021
Datum 18.01.2021

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied sowie einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra (JaN)“ wegen des Vorwurfs eines Kriegsverbrechens u.a. erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Dezember 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Khedr A. K. sowie
den syrischen Staatsangehörigen Sami A. S.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person gemeinschaftlich getötet zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 211 Abs. 2 Var. 4 StGB). Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten Khedr A. K. die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra (JaN)“ zur Last gelegt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 StGB). Dem Angeschuldigten Sami A. S. wird wiederum zusätzlich die Unterstützung dieser Vereinigung vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Khedr A. K. schloss sich zu Beginn des Jahres 2012 in der syrischen Region Muhassan der Gruppierung „Ghurabaa Muhassan“ an. Diese wurde um den 6. Juni 2012 als unselbständige Kampfeinheit in die ausländische terroristische Vereinigung „Jabhat al-Nusra (JaN)“ aufgenommen.

Sami A. S. war bekennender Gegner des syrischen Regimes und nahm zu diesem Zweck insbesondere an Kampfhandlungen oder gewaltsamen Aktionen von Gruppierungen wie der „Ghurabaa Muhassan“ teil, ohne jedoch in deren Organisationsstruktur eingegliedert gewesen zu sein.

Am 10. Juli 2012 wirkten die beiden Angeschuldigten gemeinsam mit Kräften der „Ghurabaa Muhassan“ und der bewaffneten Gruppierung „Ezz El Din Al Qassam“ an der Hinrichtung eines zuvor gefangen genommenen Oberstleutnants der syrischen Streitkräfte mit. Sie verbrachten gemeinsam mit den weiteren Beteiligten den gefesselten und bereits durch schwere Misshandlungen gezeichneten Gefangenen zum Hinrichtungsort. Khedr A. K., mit einem Schnellfeuergewehr bewaffnet, übernahm dort die Bewachung des Gefangenen und die Abschirmung der Hinrichtung. Sami A. S. wiederum filmte entsprechend der vorherigen Planung die Erschießung und kommentierte die Aufzeichnung in verherrlichender Art und Weise. Die Aufnahme stellte er anschließend der Terrororganisation „Jabhat al-Nusra (JaN)“ für deren Propagandaarbeit zur Verfügung.

Die Angeschuldigten wurden jeweils am 13. Juli 2020 festgenommen und befinden sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 24 und 25, jeweils vom 13. Juli 2020).

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