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Festnahme einer mutmaßlichen Unterstützerin der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Ausgabejahr 2021
Datum 30.08.2021

Festnahme einer mutmaßlichen Unterstützerin der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Die Bundesanwaltschaft hat heute (30. August 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 25. August 2021

die deutsche Staatsangehörige Denise S.

in Geretsried von Beamten des Landeskriminalamtes Bayern festnehmen lassen. Im Anschluss wurden die Wohnräume der Beschuldigten durchsucht. Zudem wurde in Kassel der gegen eine nicht tatverdächtige Person erwirkte Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vollzogen.

Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ unterstützt zu haben (§ 129a Abs.1 Nr.1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Denise S. hängt einem extremistisch-islamistischen Weltbild an und hat es sich zum Ziel gesetzt, die Ziele der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ und insbesondere den bewaffneten Kampf dieser Vereinigung zu fördern. Vor diesem Hintergrund unterstützte sie seit spätestens Juli 2020 von Deutschland aus den gesondert verfolgten Ayman A.-J. (vgl. Pressemitteilung Nr. 18 vom 30. April 2021) bei der Sammlung und dem Transfer von Geldern an in Syrien befindliche IS-Mitglieder. Die Hauptaufgabe der Beschuldigten war es, den Kontakt zu den weiblichen IS-Mitgliedern herzustellen, diese über den Stand anstehender Geldtransfers zu unterrichten und diese dadurch in ihrer Treue zur Vereinigung zu bestärken und damit den inneren Zusammenhang der Vereinigung zu festigen. So stand die Beschuldigte ihrer Aufgabe entsprechend ab Juli 2020 mit einem weiblichen IS-Mitglied in Kontakt. Diese Frau sollte aus einem kurdischen Flüchtlingslager befreit werden, um ihr die beabsichtigte Rückkehr zum „IS“ zu ermöglichen. In Umsetzung dieses Vorhabens richtete die Beschuldigte ein Spendenkonto ein und verfasste einen Spendenaufruf. Im September 2020 veranlasste die Beschuldigte den gesondert verfolgten Ayman A.-J. darüber hinaus, einem in Idlib befindlichen IS-Mitglied 200 Euro zukommen zu lassen.

Denise S. wird im Laufe des heutigen Tages (30. August 2021) dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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