Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“
Ausgabejahr 2022
Datum 02.05.2022
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“
Die Bundesanwaltschaft hat am 29. April 2022 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2022
den türkischen Staatsangehörigen Özgür A.
in Bremen festnehmen lassen. Zudem wurden dort die Wohnräume des Beschuldigten durchsucht. Eingesetzt waren Beamte des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes sowie Polizeikräfte der Landeskriminalämter Bremen und Hamburg.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Seit Mai 2018 war Özgür A. als hauptamtlicher Kader der „Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) tätig. Dabei hatte er nicht nur die Funktion eines „Gebietsverantwortlichen“ von verschiedenen „PKK-Gebieten“ in Deutschland inne, zuletzt und bis heute von „Hamburg“. Der Beschuldigte war zeitweise auch „Regionsverantwortlicher“ von aus mehreren Gebieten bestehenden „PKK Regionen“. Neben der „PKK-Region Berlin“, bestehend aus den Gebieten „Berlin“, „Sachsen“ und „Erfurt“, war er eine Zeit lang für die aus den Gebieten „Darmstadt", „Mannheim" und „Saarbrücken" bestehende „PKK-Region Saarland/Rheinland-Pfalz" zuständig. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete dabei die Überwachung der Sammlung von „Spendengeldern" für die PKK. Insbesondere während seiner Zeit in Berlin bemühte Özgür A. sich auch persönlich darum, mit Nachdruck potentielle „Spender" zu Zahlungen zu veranlassen. Zugleich kam ihm die Koordination von organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der Vereinigung zu. Als Regionsverantwortlicher stand er mit den ihm jeweils nachgeordneten Gebietsleitern in engem Kontakt, gab ihnen Anweisungen und ließ sich über die Entwicklungen in den Gebieten unterrichten. Der Beschuldigte selbst war wiederum gegenüber der Europaführung der Vereinigung berichtspflichtig.
Der Beschuldigte ist am 30. April 2022 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.