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Haftbefehl wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hai’at Tahrir al-Sham (HTS)“ erwirkt

Ausgabejahr 2022
Datum 04.02.2022

Haftbefehl wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hai’at Tahrir al-Sham (HTS)“ erwirkt

Die Bundesanwaltschaft hat heute in den frühen Morgenstunden

die deutsche Staatsangehörige Kira K.

im Anschluss an die Durchsuchung ihrer Wohnräume im Hochtaunuskreis vorläufig festnehmen lassen und bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt. Die Beschuldigte wurde sodann dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt hat.

Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Heranwachsende eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB).

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Beschuldigte reiste am 6. Juli 2021 gemeinsam mit ihrem Ehemann nach islamischem Ritus in die Türkei aus, um diesen so darin zu bestärken, nach Syrien weiterzureisen und sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hai’at Tahrir al-Sham (HTS)“ anzuschließen. Zuvor hatte Kira K. die Flugtickets gekauft und ihrem Ehemann zudem einen Bargeldbetrag in Höhe von mindestens 5.000 Euro zur Verfügung gestellt. In der Folge schloss dieser sich, wie von der Beschuldigten beabsichtigt, der HTS als Kämpfer an.

Nachdem die Beschuldigte nach Deutschland zurückgekehrt war, ließ sie ihrem Ehemann nach islamischem Ritus 1.500 Euro zukommen, um diesem so seine Tätigkeiten für die HTS weiter zu ermöglichen.

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