Der Generalbundesanwalt

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Haftbefehle gegen 23 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung in Vollzug gesetzt und Auslieferungsverfahren gegen zwei mutmaßliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung eingeleitet

Ausgabejahr 2022
Datum 09.12.2022

Haftbefehle gegen 23 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung in Vollzug gesetzt und Auslieferungsverfahren gegen zwei mutmaßliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung eingeleitet

Die Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof haben in den vergangenen beiden Tagen (7. und 8. Dezember 2022) die Haftbefehle gegen die deutschen Staatsangehörigen

Michael F.
Paul G.
Norbert G.
Markus H.
Matthias H.
Ruth L.
Birgit M.-W.
Andreas M.
Thomas M.
Harald P.
Heinrich XIII P. R.
Alexander Q.
Frank R.
René R.
Melanie R.
Ralf S.
Wolfram S.
Thomas T.
Marco v. H.
Rüdiger v. P.
Christian W. und
Peter W.

sowie gegen die russische Staatsangehörige

Vitalia B.

in Vollzug gesetzt.

Die Beschuldigten waren am 7. Dezember 2022 festgenommen und sodann beim Bundesgerichtshof vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 66 vom 7. Dezember 2022).

In diesem Zusammenhang hatte die Bundesanwaltschaft auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen

Maximilian E. und
Frank H.

ebenfalls am 7. Dezember 2022 in Italien und Österreich festnehmen lassen. Auslieferungsverfahren wurden eingeleitet.

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