Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländi- schen terroristischen Vereinigungen „Kata’ib al-Sham“ und „Ahrar al-Sham“
Ausgabejahr 2022
Datum 12.04.2022
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Kata’ib al-Sham“ und „Ahrar al-Sham“
Die Bundesanwaltschaft hat heute (12. April 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 1. April 2022
den deutschen Staatsangehörigen Akram EL A.
durch das Bundeskriminalamt im Raum Aachen festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Jedenfalls zwischen Anfang August 2012 und Mitte Januar 2014 gehörte Akram E. zunächst der in Syrien agierenden Gruppierung „Kata’ib Ahrar al-Sham“ (Bataillone der Freien Männer Großsyriens) und sodann deren Nachfolgeorganisation „Harakat Ahrar al-Sham al-lslamiya“ (Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens, kurz: „Ahrar al-Sham“) an.
Die beiden vorgenannten Vereinigungen waren von radikal-religiösen Anschauungen geleitet. Sie verfolgten das Ziel, die Regierung des syrischen Machthabers Bashar al-Assad gewaltsam zu stürzen und in Syrien einen Gottesstaat unter Geltung der Scharia zu errichten. Hierzu dienten unter anderem Sprengstoffanschläge, bei denen bewusst zivile Opfer in Kauf genommen wurden. In einigen eroberten Gebieten beteiligten sich Mitglieder der Ahrar al-Sham an der gezielten Ermordung von unbeteiligten Zivilisten. Die Gruppierung verfügte zeitweise über schätzungsweise 10.000 bis 20.000 Kämpfer und bildete damit 2013 eine der stärksten Organisationen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Aufstand gegen das syrische Regime. Bei ihren Aktionen operierte sie häufig gemeinsam mit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN).
Im Zeitraum von Anfang August 2012 und Mitte Januar 2014 reiste Akram EL A. von Deutschland aus vier Mal nach Syrien und nahm dort an Kampfeinsätzen der Kata’ib Ahrar al-Sham und der Ahrar al-Sham teil. Während dieser Einsätze war der Beschuldigte mit einem Sturmgewehr Kalaschnikow AK-47 bewaffnet und hatte zeitweise Zugriff auf einen Kampfpanzer sowie ein vollautomatisches Maschinengewehr. In Vorbereitung auf seine Kämpfe in Syrien schaffte Akram EL A. in Deutschland verschiedene militärische Ausrüstungsgegenstände an. Zudem wirkte er auf eine andere Person ein, sich der Ahrar al-Sham in Syrien anzuschließen.
Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (12. April 2022) dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.