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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ erhoben

Ausgabejahr 2022
Datum 19.09.2022

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 23. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen

den türkischen Staatsangehörigen Özgür A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Özgür A. war jahrelang als hauptamtlicher Kader der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) tätig. Zwischen Mai 2018 und April 2022 nahm er in verschiedenen deutschen „PKK-Gebieten“– zuletzt in „Hamburg“ – die Funktion eines „Gebietsverantwortlichen“ wahr. Überdies war er zeitweise nicht nur „Regionsverantwortlicher“ für aus mehreren Gebieten bestehende „PKK-Regionen“, sondern auch auf oberster Ebene für die Vereinigung in Deutschland als „Sektorleiter“ tätig. Neben der „PKK-Region Berlin“ leitete er eine Zeit lang die „PKK-Region Saarland/Rheinland-Pfalz“ sowie den „PKK-Sektor Nord“. Letzterer umfasst die PKK-Regionen „Hamburg“, „Berlin“ und „Niedersachsen“. Der Angeschuldigte koordinierte organisatorische, personelle und propagandistische Angelegenheiten der Vereinigung. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete zudem die Überwachung der Sammlung von „Spendengeldern“ für die PKK. Als „Regionsverantwortlicher“ und „Sektorleiter“ stand er mit den ihm jeweils nachgeordneten PKK-Kadern in engem Kontakt, gab ihnen Anweisungen und ließ sich über die Entwicklungen in den Gebieten unterrichten. Der Angeschuldigte selbst war wiederum gegenüber der Europaführung der Vereinigung berichtspflichtig.

Özgür A. wurde am 29. April 2022 festgenommen und befindet sich weiter in Untersuchungshaft (vgl. Pressemittelung Nr. 32 vom 2. Mai 2022).

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