Anklage wegen versuchter Gründung einer terroristischen Vereinigung
Ausgabejahr 2022
Datum 24.03.2022
Anklage wegen versuchter Gründung einer terroristischen Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft hat am 10. März 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen
den deutschen Staatsangehörigen Arend-Adolf G. sowie
den deutschen Staatsangehörigen Achim A.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, als Rädelsführer versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, 22, 23 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Arend-Adolf G. und Achim A. fassten spätestens Anfang 2021 den gemeinsamen Entschluss, eine unter ihrem ausschließlichen Kommando stehende 100 bis 150 Mann starke Söldnertruppe aufzustellen. Diese Einheit hätte sich vor allem aus ehemaligen Angehörigen deutscher Spezialeinheiten zusammensetzen und völkerrechtswidrig in den jemenitischen Bürgerkrieg eingreifen sollen. Vorgesehen war, Teile der von Huthi Rebellen kontrollierten Gebiete in der Republik Jemen zu erobern und militärisch zu sichern. Damit wären auch aus Sicht der Angeschuldigten zwangsläufig Tötungshandlungen im Rahmen von kriegerischen Auseinandersetzungen sowie zivile Verluste verbunden gewesen. Letztlich sollten so Friedensverhandlungen zwischen den Konfliktparteien erzwungen werden. Getragen waren diese Vorstellungen auch von Botschaften einer Wahrsagerin, welche die Angeschuldigten als verbindliche Handlungsanweisungen verstanden. Zugleich verfolgten die Angeschuldigten aber auch finanzielle Ziele, da die Angehörigen der Söldnertruppe monatlich bis zu 40.000 Euro Lohn erhalten sollten und geplant war, mit der Einheit mittelfristig ein privates Militärunternehmen für weltweite Einsätze aufzubauen.
Die Finanzierung des Vorhabens sollte nach der Vorstellung der Angeschuldigten durch Dritte erfolgen. Vor diesem Hintergrund versuchte Achim A. über einen längeren Zeitraum hartnäckig, in einen Dialog mit Verantwortungsträgern des Landes Saudi-Arabien zu treten. Diese Bemühungen blieben allerdings allesamt erfolglos, weil die kontaktierten staatlichen Stellen Saudi-Arabiens gegenüber den Angeschuldigten keinerlei Reaktionen zeigten. Dennoch hielten die beiden Angeschuldigten an ihrem Vorhaben fest. Im Zuge dessen versuchte Arend-Adolf G., mögliche Kämpfer zu rekrutieren, indem er ihm vertraute ehemalige oder aktive Angehörige der Bundeswehr ansprach.
Zu einer Umsetzung des gemeinsamen Vorhabens kam es auch deshalb nicht, da die beiden Angeschuldigten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichthofs am 20. Oktober 2021 festgenommen wurden und sich seitdem in Untersuchungshaft befinden (vgl. Pressemitteilungen Nr. 50 und 51 vom 20. Oktober 2021).