Der Generalbundesanwalt

Navigation und Service

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ erhoben

Ausgabejahr 2022
Datum 27.06.2022

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 13. Juni 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den deutschen Staatsangehörigen Akram EL A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. Zudem werden ihm versuchter Totschlag (§ 212 Abs. 1, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) und Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Zwischen Mitte Juli 2012 und Mitte Januar 2014 reiste Akram EL A. von Deutschland insgesamt vier Mal nach Syrien aus, um sich dort am bewaffneten Kampf gegen die Regierung von Bashar al Assad zu beteiligen. Hierzu schloss sich der Angeschuldigte in Syrien als Mitglied der „Harakat Ahrar al-Sham al-lslamiya“ („Ahrar al-Sham“) an. Diese Gruppierung war von radikal-religiösen Anschauungen geleitet. Sie verfolgte das Ziel, das Assad-Regime gewaltsam zu stürzen und in Syrien einen Gottesstaat unter Geltung der Scharia zu errichten. Dazu dienten unter anderem Sprengstoffanschläge, bei denen bewusst zivile Opfer in Kauf genommen wurden. In einigen eroberten Gebieten beteiligten sich Mitglieder der Ahrar al-Sham an der gezielten Ermordung von unbeteiligten Zivilisten. Die Vereinigung verfügte zeitweise über schätzungsweise 10.000 bis 20.000 Kämpfer und bildete damit 2013 eine der stärksten Organisationen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Aufstand gegen die syrische Regierung. Sie operierte häufig gemeinsam mit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN).

Im Zuge seiner Aufenthalte in Syrien stellte sich Akram EL A. der Ahrar al-Sham als Kämpfer zur Verfügung und nahm mehrfach aktiv an Kampfeinsätzen teil. Bei all diesen Einsätzen war der Angeschuldigte bewaffnet, unter anderem mit einem Sturmgewehr Kalaschnikow AK-47 und einer Pistole der Marke Glock. Bei einer Gelegenheit hatte er überdies Zugriff auf einen Panzer. Während eines Einsatzes im Januar 2014 feuerte der Angeschuldigte aus einer Kampfstellung heraus mit einem vollautomatischen Maschinengewehr vergeblich auf zwei bewaffnete Gegner.

In Vorbereitung auf seine jeweiligen Kämpfe in Syrien beschaffte sich Akram EL A. in Deutschland diverse militärische Ausrüstungsgegenstände mit einem Gesamtwert von circa 2.600 Euro. Hierzu gehörten etwa Gefechtsbekleidung, eine Kampfmittelweste, ein Zielfernrohr und ein Infrarot-Laserstrahler. Zudem wirkte der Angeschuldigte auf eine andere Person ein, sich der Ahrar al-Sham in Syrien anzuschließen.

Der Angeschuldigte wurde am 12. April 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 24 und 26 vom 12. April 2022).

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK