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Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Kata’ib al-Sham“ und „Ahrar al-Sham“ in Vollzug gesetzt

Ausgabejahr 2022
Datum 12.04.2022

Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Kata’ib al-Sham“ und „Ahrar al-Sham“ in Vollzug gesetzt

Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hat heute (12. April 2022) den Haftbefehl gegen den deutschen Staatsangehörigen

Akram EL A.

in Vollzug gesetzt.

Der Beschuldigte war am heutigen Tage festgenommen und dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 24 vom 12. April 2022).

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