Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Kata’ib al-Sham“ und „Ahrar al-Sham“ in Vollzug gesetzt
Ausgabejahr 2022
Datum 12.04.2022
Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Kata’ib al-Sham“ und „Ahrar al-Sham“ in Vollzug gesetzt
Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hat heute (12. April 2022) den Haftbefehl gegen den deutschen Staatsangehörigen
Akram EL A.
in Vollzug gesetzt.
Der Beschuldigte war am heutigen Tage festgenommen und dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 24 vom 12. April 2022).