Anklage gegen neun Personen u.a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie versuchten Mordes vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erhoben
Ausgabejahr 2023
Datum 12.12.2023
Anklage gegen neun Personen u.a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie versuchten Mordes vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 11. Dezember 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen
Markus H.
Matthias H.
Marco v. H.
Markus L.
Andreas M.
Alexander Q.
Ralf S.
Wolfram S.
Steffen W.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1StGB) sowie der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) hinreichend verdächtig. Den Angeschuldigten Markus L. und Ralf S. werden überdies Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt (§ 51 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und 3 WaffG; § 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG). Markus L. ist zusätzlich wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte angeklagt (§ 211 Abs. 2, § 223 Abs. 1 i.V.m. § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, § 113 Abs. 1 und Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2, § 114 Abs. 1 StGB).
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
1. Die Angeschuldigten gehörten zu einer Ende Juli 2021 gegründeten terroristischen Vereinigung, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Die Angehörigen der Vereinigung verband eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie folgten einem Konglomerat aus Verschwörungsmythen, bestehend aus Narrativen der sog. Reichsbürger- und Selbstverwalterszene sowie der QAnon-Ideologie. So waren sie fest davon überzeugt, dass Deutschland derzeit von Angehörigen eines sog. „Deep State“ regiert werde. Befreiung verspreche die sog. „Allianz“, ein – tatsächlich nicht existierender – technisch überlegener Geheimbund von Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs verschiedener Staaten einschließlich der Russischen Föderation sowie der Vereinigten Staaten von Amerika.
Vor diesem Hintergrund plante die Vereinigung ab August 2021, mit einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude in Berlin einzudringen, um dort Abgeordnete des Deutschen Bundestags festzunehmen und so den Systemumsturz herbeizuführen. Hierfür trat die Vereinigung in konkrete Vorbereitungen ein, wie die Rekrutierung von militärischem Personal, die Beschaffung von Ausrüstung und die Durchführung eines Schießtrainings. Ab Mitte April 2022 führte die Vereinigung dieses Vorhaben nunmehr im engeren Kreis fort.
Zugleich setzte die Vereinigung verstärkt auf den Aufbau bundesweiter, flächendeckend operierender bewaffneter Kräfte. Hierzu propagierte sie eine Zusammenarbeit mit der „Allianz“. Jene sah vor, dass der Geheimbund ein Zeichen für den Eintritt des sog. „Tag X“ als Signal für das Eingreifen der Vereinigung geben werde. Der Eintritt dieses Ereignisses unterlag der Deutungshoheit der Vereinigung. Unter anderem wurde der Tod von Queen Elizabeth II als derartiges Signal diskutiert. Während die „Allianz“ dann einen ersten Angriff auf die obersten staatlichen Institutionen ausführen sollte, wollte die Vereinigung anschließend in Eigeninitiative die Beseitigung der verbliebenen Institutionen und Amtsträger auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene übernehmen. Zu diesem Zweck hatten die Angehörigen der Vereinigung bereits mehrere sog. Feindeslisten erstellt. Zudem sah sich die Vereinigung in der Verantwortung, für eine politische Neugestaltung Deutschlands nach dem Umsturz zu sorgen. Ihren Mitgliedern war bewusst, dass die geplante Machtübernahme mit der Tötung von Menschen verbunden wäre. Unter den Vereinigungsmitgliedern galt als sicher, dass es zeitnah zu einem Einschreiten der „Allianz“ in Deutschland kommen würde.
Ab Sommer 2021 traf die Gruppierung für den Umsturz und die anschließende Absicherung der Macht zahlreiche konkrete Vorbereitungen. Als zentrales Gremium fungierte der „Rat“, der sich – ähnlich wie das Kabinett einer regulären Regierung – aus verschiedenen Ressorts, namentlich „Militär“, Inneres“, Gesundheit“, „Äußeres“ und „Justiz“, zusammensetzte. Der „Rat“ sollte nach dem Umsturz als Übergangsregierung fungieren und – dem klassischen Reichsbürgernarrativ entsprechend – die neue staatliche Ordnung in Deutschland mit den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs verhandeln. Zentraler Ansprechpartner dafür war aus Sicht der Vereinigung ausschließlich die Russische Föderation. Seit Februar 2022 trafen sich die Ratsmitglieder regelmäßig zu Sitzungen, um das weitere Vorgehen zu planen.
Angegliedert an den „Rat“ war der „militärische Arm“. Diesem Teil der Vereinigung oblag es, die geplante Machtübernahme mit Waffengewalt durchzusetzen. Bewerkstelligt werden sollte dies über ein bereits im Aufbau befindliches deutschlandweites System von insgesamt 286 militärisch organisierten Verbänden, den sog. „Heimatschutzkompanien“. Der „militärische Arm“ hatte einen Führungsstab, welcher sich unter anderem mit der Rekrutierung neuer Mitglieder, der Beschaffung von Waffen und anderen Ausrüstungsgegenständen, dem Aufbau einer abhörsicheren Kommunikations- und IT-Struktur sowie Plänen für die künftige Unterbringung und Verpflegung der sog. „Heimatschutzkompanien“ befasste. Auf Geheiß des „militärischen Arms“ wurden diverse Rekrutierungsveranstaltungen durchgeführt, bei denen es vor allem darum ging, aktive oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr und Polizei für die Vereinigung anzuwerben.
Die Vereinigung verfügte über finanzielle Mittel in Höhe von etwa 500.000 Euro. Sie hatte Zugriff auf ein massives Waffenarsenal, bestehend aus insgesamt rund 380 Schusswaffen, beinahe 350 Hieb- und Stichwaffen und fast 500 weiteren Waffen- sowie mindestens 148.000 Munitionsteilen. Vereinigungsmitglieder schafften zudem eine Vielzahl sonstiger militärischer Ausrüstung an, darunter ballistische Helme, schusssichere Westen, Nachtsichtgeräte und Handfesseln.
Mit der Zeit schottete sich die Vereinigung nach außen zunehmend ab. Mitglieder und Interessenten hatten eine sog. Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Verstöße dagegen sollten als Hochverrat mit der Todesstrafe geahndet werden.
2. Markus H. schloss sich spätestens im Juni 2022 der Vereinigung als Mitglied an. Gemeinsam mit Ralf S. arbeitete er auf Weisung des Marco v. H. die vorgenannte Verschwiegenheitserklärung aus. Er war Mitglied des Führungsstabs des „militärischen Arms“ und beteiligte sich in dieser Funktion an mehreren Koordinierungstreffen dieses Gremiums. Markus H., der über eine Fluglizenz verfügt, war innerhalb des Führungsstabs einer Untereinheit für taktische Luftunterstützungsaufgaben zugewiesen. Wiederholt organisierte er im Ortenaukreis Rekrutierungsveranstaltungen, bei denen eine Vielzahl von Personen Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnete.
Matthias H. gliederte sich spätestens im Juli 2022 als Mitglied in die Vereinigung ein. Er beteiligte sich an Rekrutierungsveranstaltungen und stellte dafür auch sein eigenes Wohnanwesen zur Verfügung. Er wurde innerhalb der sog. „Heimatschutzkompanie Nr. 221“ zum Militärverantwortlichen für den Bereich „Tübingen“ ernannt und organisierte gemeinsam mit anderen Vereinigungsmitgliedern, darunter Ralf S. und Steffen W., deren konkrete Aufstellung und Ausrüstung. In diesem Zusammenhang rekrutierte er insbesondere Markus L. Matthias H. war gemeinsam mit Steffen W. zudem für die militärische Ausbildung des Personals verantwortlich.
Marco v. H. gehörte der Vereinigung spätestens seit Januar 2022 als Mitglied an. Ihm kam in der Vereinigung eine zentrale Rolle zu, da er behauptete, direkt mit der „Allianz“ in Kontakt treten zu können. Im Vertrauen hierauf wurde ihm innerhalb des „militärischen Arms“ die Funktion des Verbindungsoffiziers zu diesem Geheimbund übertragen. Dementsprechend nahm er an nahezu allen Koordinierungs- und Rekrutierungstreffen des „militärischen Arms“, aber auch an Zusammenkünften mit Mitgliedern des „Rats“ teil und entfaltete umfangreiche Rekrutierungsbemühungen für die Vereinigung. Zudem war Marco v. H. im gesamten Bundesgebiet eng in den Auf- und Ausbau der sog. „Heimatschutzkompanien“ eingebunden.
Der Sportschütze Markus L. schloss sich der Vereinigung spätestens im Juli 2022 an und gliederte sich in die Strukturen der sog. „Heimatschutzkompanie Nr. 221“ ein. Diese sollte für die Gebiete Freudenstadt und Tübingen zuständig sein. In Vorbereitung auf das vermeintlich in Aussicht stehende Tätigwerden der „Allianz“ traf er konkrete Vorkehrungen und stellte der Vereinigung insbesondere das von ihm umfangreich vorgehaltene Waffenarsenal sowie seine Fähigkeiten im Umgang damit zur Verfügung. Markus L. war Inhaber zahlreicher waffenrechtlicher sowie einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis. Sein Waffenarsenal umfasste neben legal erworbenen Waffen auch eine Vielzahl nicht registrierter Schusswaffen sowie sonstige verbotene Waffen.
Am 22. März 2022 fand an der Wohnanschrift des Markus L. in Reutlingen eine durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnete Durchsuchung statt. Während des Einsatzes gab Markus L. auf die eingesetzten Polizeibeamten eines Spezialeinsatzkommandos aus nächster Nähe zahlreiche gezielte Schüsse ab. Ein von den Beamten eingesetzter Schutzschild vermochte mehrere Projektile auf Brusthöhe abzuwehren. Gleichwohl wurden durch die Schüsse zwei Beamte verletzt, wobei ein Beamter dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen davontragen wird. Bei der Tatwaffe handelte es sich um ein halbautomatisches Schnellfeuergewehr der AR15-Baureihe, das Markus L. aus einzelnen im Internet erworbenen Komponenten zu einer einsatzfähigen Waffe zusammengebaut hatte.
Andreas M. gliederte sich spätestens im Juli 2022 als Mitglied in die Vereinigung ein. Er leitete im Führungsstab des „militärischen Arms“ den Bereich für Logistikangelegenheiten. Dazu gehörten beispielsweise die Beschaffung von Waffen und Ausrüstung sowie die Koordinierung des Aufbaus der IT-Struktur für die Vereinigung. Er beteiligte sich an allen wichtigen Koordinierungs- und Rekrutierungsveranstaltungen des „militärischen Arms“. Zudem war er zentral in die Auskundschaftung zahlreicher Bundeswehrkasernen eingebunden, zu denen er als aktives Mitglied des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr Zutritt hatte. Auf diese Weise verschaffte er auch weiteren Vereinigungsmitgliedern Zugang zu Liegenschaften der Bundeswehr. Schließlich war Andreas M. maßgeblich am Aufbau des Systems der sog. „Heimatschutzkompanien“ beteiligt. Er organisierte nicht nur mehrere Rekrutierungsveranstaltungen in Niedersachsen, sondern unterstützte auch potentielle Leiter neu gegründeter sog. „Heimatschutzkompanien“ beim Aufbau ihrer Einheiten.
Alexander Q. wurde spätestens im August 2022 Mitglied der Vereinigung. Er agierte als ihr „Sprachrohr“, indem er über einen von ihm betriebenen Telegram-Kanal auf Veranlassung des Marco v. H. verschwörungstheoretische Inhalte im Internet verbreitete. Hierzu zählten insbesondere Verlautbarungen zum bevorstehenden Einschreiten der „Allianz“ und dem damit verbundenen Startsignal für ein eigenes Tätigwerden der Vereinigungsmitglieder. Überdies nahm er an Planungstreffen des „militärischen Arms“ teil und ließ sich über dessen Aktivitäten fortlaufend unterrichten. Gemeinsam mit weiteren Vereinigungsmitgliedern stellte er Planungen an, nach der Machtübernahme einen eigenen TV-Sender für Propagandazwecke zu gründen und den Bundeswehr-Radiosender „Andernach“ zu übernehmen. Die aus seinen Online-Aktivitäten stammenden Kontakte nutzte er zudem für Rekrutierungsbemühungen der Vereinigung, was in mehreren Fällen auch erfolgreich war.
Ralf S. gehörte seit spätestens Juni 2022 als Mitglied zur Vereinigung. Gemeinsam mit Markus H. arbeitete er auf Weisung von Marco v. H. die oben erwähnte Verschwiegenheitserklärung aus. Er wurde zum Leiter der in Baden-Württemberg angesiedelten „Heimatschutzkompanie Nr. 221“ bestimmt, welche für die Gebiete Freudenstadt und Tübingen verantwortlich war. Er war damit befasst, diese Einheit personell und materiell aufzustellen. Hierzu rekrutierte er persönlich Mitglieder, delegierte dies aber auch an die beiden Militärverantwortlichen Matthias H. und Steffen W. Er nahm regelmäßig an Zusammenkünften der Vereinigung teil und stellte dafür in mehreren Fällen sein Gartengrundstück zur Verfügung. Zudem überließ er der Vereinigung eine Armbrust nebst Laservisierung sowie Schusswaffenmunition.
Wolfram S. schloss sich spätestens im August 2022 der Vereinigung als Mitglied an. Er befasste sich mit dem Aufbau der IT-Struktur und beschaffte für die Vereinigungsmitglieder Laptops, die er mit einer einheitlichen Verschlüsselungstechnik versah. Hierüber sollte eine abhörsichere Kommunikation und ein geschützter Datenaustausch des Führungsstabs des „militärischen Arms“ ermöglicht werden. Daneben plante er den Aufbau mehrerer zentraler Datenbanken zur Erfassung von Informationen etwa im Hinblick auf die sog. „Heimatschutzkompanien“.
Steffen W. gliederte sich spätestens im Juli 2022 in die Vereinigung ein. Er nahm an diversen Veranstaltungen des „militärischen Arms“ teil und stellte für ein Rekrutierungstreffen sein Wohnanwesen zur Verfügung. Gemeinsam mit Matthias H. wurde er zum Militärverantwortlichen der „Heimatschutzkompanie Nr. 221“ ernannt, wobei ihm die Leitung des Gebiets Freudenstadt zukam. In seinem Zuständigkeitsbereich organisierte er in enger Abstimmung mit Matthias H. und Ralf S. die konkrete Aufstellung und Ausrüstung der „Heimatschutzkompanie“. Steffen W. war zudem gemeinsam mit Matthias H. für die militärische Ausbildung des Personals verantwortlich.
3. Mit Ausnahme von Markus L. und Steffen W. waren alle oben genannten Angeschuldigten am 7. Dezember 2022 festgenommen worden. Die Festnahme von Markus L. erfolgte am 22. März 2023, die von Steffen W. am 22. Mai 2023. Alle Personen befinden sich weiter in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür sind jeweils Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu auch Pressemitteilungen Nr. 66 vom 7. Dezember 2022, Nr. 68 vom 9. Dezember 2022, Nr. 16 vom 22. März 2023, Nr. 17 vom 23. März 2023 und Nr. 23 vom 22. Mai 2023).
4. Die Bundesanwaltschaft hat am 11. Dezember 2023 zwei weitere Anklagen gegen weitere 18 Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung vor den Oberlandesgerichten Frankfurt am Main und München erhoben (vgl. Pressemitteilungen Nr. 52 und 53 vom heutigen Tage).