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Anklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen
das Außenwirtschaftsgesetz erhoben

Ausgabejahr 2023
Datum 13.11.2023

Anklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Oktober 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

den deutschen Staatsangehörigen Ulli S.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in mehreren Fällen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben (§ 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 AWG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 5 Nr. 2, Abs. 7 Nr. 2 AWG i.V.m. jeweils einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Ulli S. war Geschäftsführer eines in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmens für die Produktion und den Handel moderner Werkzeugmaschinen. In diesem Zusammenhang pflegte er langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten. Wegen der russischen Annexion der Krim verhängte die Europäische Union im Jahr 2014 umfangreiche Handelsbeschränkungen, die neben einem Embargo für Rüstungsgüter auch die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck untersagen (Beschluss 2014/512/GASP des Rates der Europäischen Union vom 31. Juli 2014 und Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates der Europäischen Union).

Im Frühjahr 2015 schloss der Angeschuldigte mit einem russischen Waffenproduzenten drei Verträge über die Lieferung von insgesamt sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör. Die Maschinen wurden für die Serienproduktion von Scharfschützengewehren benötigt. Zur Verschleierung der Geschäfte bediente sich Ulli S. anderer von ihm gegründeter Unternehmen sowie eines weiteren russischen Unternehmens. Die Lieferungen erfolgten im Sommer und Herbst 2015 ebenfalls unter Einbindung von Drittunternehmen über die Schweiz, in einem Fall über Litauen. Das Auftragsvolumen des Verkaufs der Maschinen betrug rund zwei Millionen Euro. Ein Vertrag mit dem russischen Waffenproduzenten umfasste außerdem die Einrichtung der Maschinen sowie die Schulung der Mitarbeiter. Diese Leistungen erbrachten Angestellte des Angeschuldigten in den Jahren 2015 und 2016.

Zudem erwarb der Angeschuldigte Anfang 2015 über sein Unternehmen von dem russischen Geschäftspartner vier Scharfschützengewehre zu Testzwecken zum Preis von 22.000 Euro und führte sie nach Deutschland ein. Um vorzugeben, dass ein Altvertrag vorliegt, der nicht unter das Embargo fällt, datierte Ulli S. den Kaufvertrag um ein Jahr vor.

Der Angeschuldigte wurde am 10. August 2023 auf Grund eines europäischen Haftbefehls in Frankreich festgenommen und am 22. August 2023 zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt (vgl. Pressemitteilung Nr. 38 vom 24. August 2023). Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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