Festnahme eines Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Ausgabejahr 2023
Datum 14.11.2023
Festnahme eines Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (13. November 2023) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tage den
irakischen Staatsangehörigen Iyad A.-J.
in Freiberg (Sachsen) durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Iyad A.-J. schloss sich im Herbst 2013 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. In der Folgezeit betätigte er sich unter anderem als Kämpfer für die Organisation. Zudem arbeitete er zwischen Herbst 2016 und Frühjahr 2017 im Nordirak in der IS-Verwaltung im Bereich Sicherheit.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.