Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländi- schen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben
Ausgabejahr 2023
Datum 16.01.2023
Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 29. Dezember 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen
den deutschen Staatsangehörigen Cebrail Ö.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Jugendlicher und Heranwachsender mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG). Daneben werden ihm Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) und Nötigung in zwei Fällen (§ 240 Abs. 1 StGB) vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Im Juni 2013 nahm die Mutter des damals elfjährigen Cebrail Ö. diesen mit nach Syrien und schloss sich zusammen mit ihrem Ehemann nach islamischem Ritus der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Fortan erzog sie Cebrail Ö. im Sinne der IS-Ideologie. Ab dem dafür von der Vereinigung vorgesehenen Alter wurde der Angeschuldigte militärisch ausgebildet und in eine Kampfeinheit eingegliedert. Zwischen Anfang 2016 und Ende 2017 nahm er für den IS wiederholt an Kampfhandlungen teil. Von Oktober 2019 bis Ende 2021 war Cebrail Ö. in Syrien in einer Einrichtung zur Deradikalisierung männlicher Jugendlicher untergebracht. Auch dort trat er weiterhin als Mitglied des IS auf. Er führte eine größere Gruppe von Jugendlichen an, um die Ideologie der Vereinigung in der Einrichtung mittels Gewalt und Drohungen durchzusetzen. Bei einer Gelegenheit schlugen rund 20 Gruppenmitglieder auf Geheiß von Cebrail Ö. einen vermeintlich ungläubigen Jugendlichen zusammen. Einen anderen Jugendlichen schlug und trat der Angeschuldigte selbst. Einen weiteren Mitinsassen hielt er durch Todesdrohungen davon ab, ihn bei der Lagerverwaltung anzuzeigen und brachte den Betroffenen dazu, seine Hilfstätigkeit in der Einrichtung vorübergehend aufzugeben.
Cebrail Ö. befand sich seit Ende 2017 in Gefangenschaft bei kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge seiner Wiedereinreise nach Deutschland wurde er am 6. Oktober 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 60 vom 6. Oktober 2022).