Durchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hizb Allah“ („Hisbollah“)
Ausgabejahr 2023
Datum 16.11.2023
Durchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hizb Allah“ („Hisbollah“)
Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (16. November 2023) durch das Bundeskriminalamt aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs rund 20 Objekte sowie Vereinsräumlichkeiten in der Region Hannover (Niedersachsen) durchsuchen.
Die Maßnahmen richten sich gegen fünf namentlich bekannte Beschuldigte. Sie sind der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen sich die Beschuldigten über mehrere Jahre für die „Hizb Allah“ betätigt haben, indem sie leitende Funktionen in zwei von der Organisation gelenkten Vereinen in Hannover übernahmen.
Die heutigen Maßnahmen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Sie erfolgen in zeitlicher Koordination mit Exekutivmaßnahmen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in dem dort geführten vereinsrechtlichen Verfahren. Festnahmen sind keine erfolgt.