Anklage wegen versuchten Mordes, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte u. a. erhoben
Ausgabejahr 2023
Datum 18.01.2023
Anklage wegen versuchten Mordes, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte u. a. erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Januar 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen
den deutschen Staatsangehörigen Ingo K.
erhoben.
Gegen den Angeschuldigten besteht hinreichender Tatverdacht wegen mehrfachen versuchten Mordes (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB), gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5 StGB) sowie Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 und 2, § 114 Abs. 1 und 2 StGB). Zudem werden ihm Verstöße gegen das Waffenrecht (§ 22a Abs. 1 Nr. 6, § 24 Abs. 1 Satz 1 KrWaffKontrG, § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 1 Nr. 2 b, Abs. 3 Nrn. 1 und 2a, § 54 Abs. 1 Nr. 1 WaffG) zur Last gelegt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Ingo K. vertritt eine „Reichsbürger“-Ideologie. Er leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennt hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten nicht an. Am frühen Morgen des 20. April 2022 begab sich ein Team von 14 Polizeispezialkräften zur Wohnung des Angeschuldigten in Boxberg, um einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mosbach zu vollstrecken. Hintergrund war, dass Ingo K. über eine funktionsfähige Handfeuerwaffe der Marke Glock verfügte, obwohl die zuständige Waffenbehörde die ihm in der Vergangenheit erteilte Waffenbesitzerlaubnis bestandskräftig widerrufen hatte. An der im Erdgeschoss befindlichen Wohnung des Angeschuldigten angekommen, gaben sich die Beamten mit Martinshorn, Blaulicht und durch wiederholtes lautes Rufen deutlich als Polizisten zu erkennen. Ihrer Aufforderung, das Haus zu verlassen, kam Ingo K. nicht nach. Vielmehr gab er mit einem Schnellfeuergewehr durch die heruntergelassenen Fensterrollläden aus seinem Wohnzimmer und Schlafzimmer zahlreiche Schüsse auf die Polizisten ab. Dabei wechselte er mehrfach die Position, um die nach Deckung suchenden Personen zu treffen. Einen Beamten trafen Geschossteile in beiden Beinen. Ein anderer erlitt leichte Verletzungen am Ellenbogen, als er versuchte, sich vor dem Beschuss zu schützen.
Erst nach etwa zwei Stunden verließ der Angeschuldigte seine Wohnung, weil er keine Möglichkeit mehr sah, die Durchsuchung abzuwenden. In dem Gebäude hatte er mehrere Schusswaffen – darunter drei vollautomatische Gewehre und zwei Maschinenpistolen – sowie über 5.000 Schuss Munition und diverses Zubehör griffbereit deponiert. Für deren Besitz hatte der Angeschuldigte keine Berechtigung.
Ingo K. wurde am 20. April 2022 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 21. April 2022 in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür war zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Tauberbischofsheim vom 21. April 2022 und seit dem 16. Mai 2022 ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Die Bundesanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren am 22. April 2022 wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a GVG) übernommen.