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Festnahme wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat (IS)“ u.a.

Ausgabejahr 2023
Datum 21.06.2023

Festnahme wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat (IS)“ u.a.

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (20. Juni 2023) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2023

die deutsche und algerische Staatsangehörige Sara B.

in Kiel durch Beamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen.

Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig. Zudem werden ihr Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB), Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a KrWaffKontrG) vorgeworfen.

In dem Haftbefehl wird ihr im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Sara B. reiste im Mai 2013 mit ihrer damals wenige Monate alten Tochter nach Syrien, um Mitglied in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ zu werden. Zusammen mit ihrem Ehemann, einem für die „Junud al-Sham“ tätigen Kämpfer, bezog die Beschuldigte ein Haus, das die Organisation nach Vertreibung der ursprünglichen Bewohner besetzt hatte. Im Februar 2014 schloss sich das Ehepaar der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Sowohl bei der „Junud al-Sham“ als auch beim IS führte Sara B. für ihren Ehemann den Haushalt und erzog die gemeinsamen Kinder im Sinne der Vereinigungsideologie. Sie verfügte über eine halbautomatische Schusswaffe sowie ein Schnellfeuergewehr und ließ sich im Umgang damit unterrichten. Nach dem Tod ihres Ehemannes heiratete die Beschuldigte nach islamischem Ritus einen verwundeten IS-Kämpfer. Sie pflegte ihn, um seine Kampfkraft wiederherzustellen und führte den gemeinsamen Haushalt. Für ihre Betätigung beim IS erhielt Sara B. finanzielle Zuwendungen von der Organisation. Erst im März 2018 kehrte sie nach Deutschland zurück.

Die Beschuldigte wurde heute (21. Juni 2023) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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