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Festnahme von drei weiteren mutmaßlichen Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung

Ausgabejahr 2023
Datum 23.05.2023

Festnahme von drei weiteren mutmaßlichen Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung

Die Bundesanwaltschaft hat am gestrigen Abend (22. Mai 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

Johanna F.-J.,
Hans-Joachim H. und
Steffen W.

im Bodenseekreis (Baden-Württemberg), Landkreis Harburg (Niedersachsen) sowie im Landkreis Freudenstadt (Baden-Württemberg) durch Beamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen.

Die Beschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) dringend verdächtig.

Die Festnahmen stehen im Zusammenhang mit dem von der Bundesanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren gegen Maximilian E. und andere Personen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und anderer Straftaten (vgl. dazu die Pressemitteilung Nr. 66 vom 7. Dezember 2022).

Den Beschuldigten wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Gegen Johanna F.-J. besteht der dringende Tatverdacht, sich seit Mai 2022 in der Vereinigung betätigt zu haben, indem sie an mehreren Treffen mit Führungsmitgliedern mitwirkte, bei denen die Ziele und Organisation der Gruppierung erörtert wurden. Insbesondere nahm die Beschuldigte an einem Treffen des „Rats“ teil. Nach den Überzeugungen der Vereinigung sollte der „Rat“ unter Vorsitz des Mitbeschuldigten Heinrich XIII P. R. nach Beseitigung der bestehenden Staatsordnung die neue staatliche Ordnung in Deutschland mit den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs verhandeln. Daneben suchte Johanna F.-J. spätestens im November 2022 Kontakt zu einem Generalkonsul der Russischen Föderation und traf diesen in der Folge zwei Mal. Die Gespräche sollten dazu dienen, Unterstützung für das Handeln der Vereinigung zu erhalten.

Hans-Joachim H. ist dringend verdächtig, sich von Beginn an für die Vereinigung betätigt zu haben, indem er dieser finanzielle Zuwendungen in Höhe von insgesamt über 140.000 Euro zukommen ließ. Daneben beteiligte er sich aktiv an konspirativen Treffen, aber auch an Veranstaltungen zur Rekrutierung neuer Mitglieder sowie an sogenannten Sponsorentreffen.

Gegen Steffen W. besteht der dringende Tatverdacht, sich spätestens am 9. Juli 2022 der Vereinigung angeschlossen und eine führende Rolle in einer von dem Mitbeschuldigten Ralf S. geleiteten Heimatschutzkompanie eingenommen zu haben, in der er die Funktion eines Militärverantwortlichen übernahm. Der Beschuldigte wirkte an mehreren Koordinierungstreffen mit. Ihm kam die Aufgabe zu, Personal für seinen Zuständigkeitsbereich zu gewinnen und dieses militärisch auszubilden. Gemeinsam mit den Mitbeschuldigten Ralf S. und Matthias H. plante er die Übernahme einer ehemaligen Kaserne für die künftige Unterbringung der Heimatschutzkompanie und erstellte Bedarfslisten für Waffen, Munition und sonstige Ausrüstungsgegenstände. In die Beschaffung entsprechender Gegenstände war Steffen W. ebenfalls eingebunden.

Steffen W. wurde noch am gestrigen Abend dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Johanna F.-J. und Hans-Joachim H. sollen im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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