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Anklage gegen fünf mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben

Ausgabejahr 2023
Datum 28.12.2023

Anklage gegen fünf mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 29. November 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Chahira A.,
den kosovarischen Staatsangehörigen Kujtim B.,
die deutsche und marokkanische Staatsangehörige Siham O.,
die deutsche Staatsangehörige Anna Y. und
den deutschen Staatsangehörigen Harun Y.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, jeweils in zahlreichen Fällen eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB) und hierbei Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 8 AWG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002) begangen zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die Angeschuldigten unterstützten zwischen 2020 und 2022 die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“, indem sie Gelder über Mittelspersonen an die Organisation transferierten. Hierbei handelten sie im Auftrag von zwei in Syrien aufhältigen IS-Mitgliedern, die über den Messengerdienst Telegram Spendenaufrufe zugunsten der Vereinigung veröffentlichten. Die transferierten Geldbeträge setzten sich aus zahlreichen von den Angeschuldigten gesammelten Einzelspenden zusammen und erreichten eine Gesamtsumme von über 250.000 Euro. In Syrien kamen die Gelder zugunsten des IS zum Einsatz, um in den Lagern Al-Hol und Roj inhaftierte Angehörige der Vereinigung freizukaufen oder ihnen die Finanzierung eines den Vorgaben des IS entsprechenden Lebensstils innerhalb der Lager zu ermöglichen.

Am 31. Mai 2023 wurden die Angeschuldigten festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 25 und 26 vom 31. Mai und 2. Juni 2023). Bezüglich der beiden weiteren am 31. Mai 2023 festgenommenen Beschuldigten wurde das Verfahren wegen minderer Bedeutung (§ 142a Abs. 2 Nr. 2 GVG) an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben.

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