Festnahmen von sieben mutmaßlichen Unterstützern der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) sowie bundesweite Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem internationalen IS-Finanzierungsnetzwerk
Ausgabejahr 2023
Datum 31.05.2023
Festnahmen von sieben mutmaßlichen Unterstützern der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) sowie bundesweite Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem internationalen IS-Finanzierungsnetzwerk
Die Bundesanwaltschaft hat heute (31. Mai 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs
die deutsche Staatsangehörige Chahira A.,
den kosovarischen Staatsangehörigen Kujtim B.,
den deutschen Staatsangehörigen Alperen K.,
die türkische Staatsangehörige Cagla K.,
die deutsche und marokkanische Staatsangehörige Siham O.,
die deutsche Staatsangehörige Anna Y. und
den deutschen Staatsangehörigen Harun Y.
in Ulm (Baden-Württemberg), im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz), im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen), in Bremen sowie im Rheinisch-Bergischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) durch Beamte des Bundeskriminalamts, der Landespolizei Rheinland-Pfalz und des Polizeipräsidiums Köln festnehmen lassen. Zeitgleich haben im Auftrag der Bundesanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen in 19 Objekten in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie in einem Objekt in den Niederlanden begonnen.
Die Beschuldigten sind der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB) sowie teilweise des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG) dringend verdächtig.
Ihnen wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die Beschuldigten gehören einem internationalen Netzwerk an, das die terroristischen Aktivitäten des „Islamischen Staates“ (IS) in Syrien durch finanzielle Spenden gefördert hat. Seit 2020 warben zwei gesondert verfolgte Anhängerinnen des IS aus Syrien heraus auf Telegram-Kanälen für Geldzahlungen zugunsten der Vereinigung. In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten. Über diese wurden in der Folge die gesammelten Geldbeträge an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelspersonen transferiert. Die Zahlungen dienten dazu, den IS zu stärken. Die Gelder wurden insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt. Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht. Insgesamt wurden in der beschriebenen Weise mindestens 65.000 EUR an den IS in Syrien transferiert.
Die Beschuldigten waren als Finanzmittler in das Netzwerk eingebunden. Durch ihr Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an den IS nahmen sie eine zentrale Rolle innerhalb des Finanzierungsnetzwerkes ein.
Im Laufe des heutigen und morgigen Tages sollen die Beschuldigten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einer Vielzahl weiterer an die Generalstaatsanwaltschaften Berlin, Celle, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Koblenz, München, Naumburg, Stuttgart und Thüringen abgegebener Ermittlungsverfahren. Diese Verfahren richten sich gegen Beschuldigte, denen Geldzahlungen an das Finanzierungsnetzwerk zugunsten des IS vorgeworfen wird. Seit den frühen Morgenstunden des heutigen Tages werden in dem Verfahrenskomplex in einer konzertierten Aktion bundesweit richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen in mehr als 90 weiteren Objekten im Auftrag der jeweils zuständigen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt.
Die Maßnahmen sind das Ergebnis enger Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Im Einsatz sind über 1.000 Polizeikräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie örtlicher Polizeidienststellen der Länder.