Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben
Ausgabejahr 2024
Datum 03.12.2024
Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 26. November 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen
den irakischen Staatsangehörigen Abdul Ghani A. N.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG) gewesen zu sein.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Abdul Ghani A. N. schloss sich im November 2014 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ als Mitglied an. Bis November 2016 gehörte er verschiedenen IS-Einheiten an und nahm an Kampfhandlungen teil. Im Anschluss betätigte er sich bis Juli 2017 für den Geheimdienst des IS.
Der Angeschuldigte wurde am 24. Juli 2024 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 40 vom 24. Juli 2024) und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.