Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hizb Allah“ („Hisbollah“)
Ausgabejahr 2024
Datum 03.12.2024
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hizb Allah“ („Hisbollah“)
Die Bundesanwaltschaft hat heute (3. Dezember 2024) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2024
den libanesischen Staatsangehörigen Fadel R.
in der Region Hannover (Niedersachsen) durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die Hizb Allah („Partei Gottes“) ist eine Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung, welche die Vernichtung Israels und die Befreiung des Libanons von westlichen Einflüssen anstrebt. Sie verfügt über etwa 20.000 ausgebildete Kämpfer und hat sich im politischen System Libanons etabliert. Die Vereinigung sieht auch Anschläge gegen Zivilisten als legitimes Mittel des Kampfes an. Ihr werden zahlreiche Tötungsdelikte und Sprengstoffanschläge insbesondere gegen israelische Staatsangehörige und Einrichtungen zugerechnet. Daneben unterstützt die Hizb Allah offen andere Organisationen in deren Kampf gegen Israel.
Fadel R. schloss sich spätestens im Sommer 2008 der Hizb Allah als Mitglied an und besuchte im Libanon Ausbildungskurse der Vereinigung für Führungskräfte. Ab Januar 2009 übernahm er Leitungsaufgaben in zwei von der Organisation gelenkten Vereinen in der Region Hannover (vgl. Pressemitteilung Nr. 50 vom 16. November 2023). Er organisierte Auftritte von der Hizb Allah nahestehenden Predigern und stand in regelmäßigem Austausch mit Führungskadern der Organisation. Daneben kümmerte er sich um die Öffentlichkeitsarbeit der Vereine. Im Jahr 2017 war Fadel R. zudem kurzzeitig als Auslandskorrespondent unmittelbar für eine Medienanstalt der Hizb Allah tätig. Außerdem wurde er mit der Koordinierung von Baumaßnahmen an einer Moschee beauftragt.
Der Beschuldigte wird heute (3. Dezember 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird.