Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins „Combat 18 Deutschland“ erhoben
Ausgabejahr 2024
Datum 04.04.2024
Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins „Combat 18 Deutschland“ erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 7. März 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen
Stanley R.
Keven L.
Gregor M. und
Robin S.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen zu haben, indem sie als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung („Combat 18 Deutschland“) aufrechterhielten (§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Bei „Combat 18 Deutschland“ handelt es sich um eine rechtsextremistische Vereinigung und einen Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung „Combat 18“. Wegen ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung ist „Combat 18 Deutschland“ nach einer Verfügung des Bundesministeriums für Inneres und Heimat seit Oktober 2020 unanfechtbar verboten. Dennoch betrieben die Angeschuldigten die Vereinigung gemeinsam mit diversen anderen Mitgliedern bis jedenfalls Frühjahr 2022 fort, wobei ihnen eine zentrale Rolle zukam. Angeführt von Stanley R., richtete die Gruppierung ab Ende Oktober 2020 mindestens 14 konspirative Treffen aus. Während solcher Zusammenkünfte absolvierten die Teilnehmer u.a. „Leistungsmärsche“ und veranstalteten Aufnahmeverfahren für „Supporter“ (d.h. Anwärter). Gegenstand der maßgeblich von Keven L. und Robin S. betreuten Aufnahmeverfahren war neben einer praktischen Prüfung auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus. Gregor M. organisierte für die Vereinigung Rechtsrockkonzerte und vertrieb zusammen mit Stanley R. Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“. Insbesondere Stanley R. sorgte überdies für eine Vernetzung mit anderen rechtsgerichteten Vereinigungen, darunter etwa die in Eisenach angesiedelte rechtsextremistische Kampfsportgruppierung „Knockout 51“.
Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 74a Abs. 1 Nr. 2 GVG) übernommen und zeitweilig gegen insgesamt 21 Beschuldigte geführt (vgl. Pressemitteilung Nr. 20 vom 6. April 2022). Die Verfahren gegen 17 mutmaßliche (einfache) Mitglieder von „Combat 18 Deutschland“ wurden im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben.
Die Angeschuldigten befinden sich auf freiem Fuß.