Festnahme wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit
Ausgabejahr 2024
Datum 07.11.2024
Festnahme wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit
Die Bundesanwaltschaft hat heute (7. November 2024) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 2024
den US-amerikanischen Staatsangehörigen Martin D.
in Frankfurt am Main von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wird die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich gegenüber einem ausländischen Geheimdienst zur geheimdienstlichen Agententätigkeit bereit erklärt zu haben (§ 99 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Martin D. arbeitete bis vor kurzem für die US-amerikanischen Streitkräfte in Deutschland. Im Jahr 2024 kontaktierte er chinesische staatliche Stellen und bot ihnen die Übermittlung sensibler Informationen des US-amerikanischen Militärs zur Weiterleitung an einen chinesischen Nachrichtendienst an. Die betreffenden Informationen hatte er im Zuge seiner Tätigkeit bei den US-amerikanischen Streitkräften erlangt.
Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt.
Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (7. November 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.