Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer linksextremistischen Vereinigung in Vollzug gesetzt
Ausgabejahr 2024
Datum 09.11.2024
Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer linksextremistischen Vereinigung in Vollzug gesetzt
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (9. November 2024) den Haftbefehl vom 24. März 2021 gegen
Johann G.
in Vollzug gesetzt. Den Haftbefehl vom 5. April 2024 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs eröffnet und insoweit Überhaft notiert.
Der Beschuldigte war gestern (8. November 2024) festgenommen und heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 66 vom 9. November 2024).