Zwei Festnahmen wegen des Verdachts des Völkermords, Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechens sowie der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Ausgabejahr 2024
Datum 10.04.2024
Zwei Festnahmen wegen des Verdachts des Völkermords, Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechens sowie der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (9. April 2024) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2024 die irakischen Staatsangehörigen
Twana H. S. und
Asia R. A.
in Regensburg und im Landkreis Roth durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Die Beschuldigten sind des Völkermordes (§ 6 Abs. 1 VStGB), des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB) sowie des Kriegsverbrechens gegen Personen (§ 8 Abs. 1 VStGB) dringend verdächtig. In diesem Zusammenhang wird ihnen auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Twana H. S. und Asia R. A. waren nach islamischem Recht verheiratet und gehörten zwischen Oktober 2015 bis Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) als Mitglieder an. Sie hielten sich spätestens seit Ende 2015 ein damals fünfjähriges sowie ab Oktober 2017 ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavinnen. Twana H. S. vergewaltigte beide Kinder mehrfach. Asia R. A. richtete dafür das Zimmer her und schminkte eines der Mädchen. Zudem beuteten die Beschuldigten die Sklavinnen wirtschaftlich aus, indem sie diese unentwegt zur Hausarbeit und Kinderbetreuung heranzogen. Die Ausübung ihrer eigenen Religion war den Mädchen untersagt; stattdessen mussten sie nach den Vorgaben der Beschuldigten islamische Gebete und Glaubensregeln befolgen. Auf vermeintliche Verfehlungen der Kinder reagierten die Beschuldigten mit harscher körperlicher Gewalt. Bei einer Gelegenheit schlug Twana H. S. das ältere Mädchen mit einem Besenstiel. Asia R. A. verbrühte die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser und zwang beide Kinder wiederholt zur Bestrafung, für jeweils eine halbe Stunde auf einem Bein zu stehen. Vor ihrer Ausreise aus Syrien im November 2017 reichten die Beschuldigten die Mädchen an andere IS-Mitglieder weiter. Dies alles diente dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten.
Die Beschuldigten wurden am 9. und 10. April 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.