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Anklage wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liwa Jund al-Rahman“ und Kriegsverbrechen erhoben

Ausgabejahr 2024
Datum 11.04.2024

Anklage wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liwa Jund al-Rahman“ und Kriegsverbrechen erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 20. März 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen die syrischen Staatsangehörigen

Amer A. und
Basel O.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liwa Jund al-Rahman“ hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Amer A. soll insoweit Rädelsführer gewesen sein (§ 129a Abs. 4 Var. 1 StGB). Zudem werden ihm die Begehung von Kriegsverbrechen in Form der Vertreibung (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 VStGB), der Plünderung in zwei Fällen und der Zerstörung (§ 9 Abs. 1 VStGB) sowie die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Amer A. gründete im Februar 2013 in der syrischen Provinz Deir ez Zor die Vereinigung „Liwa Jund al Rahman“ („Brigade der Armee des Allerbarmers“) und agierte fortan als deren Anführer. Bei der „Liwa Jund al Rahman“ handelte es sich um eine bewaffnete Rebellengruppe mit dem Ziel, das syrische Regime gewaltsam zu stürzen. Sie bekannte sich eingangs zur Freien Syrischen Armee, verfolgte aber eine islamistische Agenda. Bereits zum Zeitpunkt ihrer Gründung verfügte die „Liwa Jund al Rahman“ über eine niedrige dreistellige Anzahl von Kämpfern, durch den Beitritt anderer bewaffneter Gruppen wuchs die Mannstärke im Verlauf der Zeit noch erheblich an. Spätestens seit April 2013 nahm die Vereinigung im Rahmen des Bürgerkrieges in Syrien wiederholt an Kampfhandlungen gegen die syrische Armee teil.

Die „Liwa Jund al-Rahman“ hatte Zugriff auf eroberte Ölquellen. Zwischen Februar 2013 und Juli 2014 beuteten Mitglieder der Vereinigung diese Ölquellen auf Befehl von Amer A. aus. Die hieraus erzielten Erlöse nutzte Amer A. für sich und seine Familie sowie zur Ausrüstung und Bezahlung der Kämpfer.

Im Juni 2013 überfiel die „Liwa Jund al Rahman“ unter Führung von Amer A. und gemeinsam mit der Jabhat al Nusra und anderen jihadistischen Gruppierungen das Dorf Hatlah nahe Deir ez Zor. Die als „Säuberung“ bezeichnete Operation galt der dort ansässigen schiitischen Bevölkerung. Bis zu 60 schiitische Einwohner kamen zu Tode, der Rest wurde durch die gezielte Erzeugung von Todesangst zur Flucht in andere Gegenden von Syrien oder ins Ausland veranlasst. Hierbei nahmen die Kämpfer Wertgegenstände an sich und zerstörten insbesondere religiös-kulturelle Einrichtungen. Das Resultat dieser Vertreibungsmaßnahme war die Beendigung jeglicher schiitischer Präsenz in Hatlah.

Anfang Juli 2014 trat Amer A. dem IS bei und unterstellte die „Liwa Jund al Rahman“ samt aller Kämpfer, Ausrüstung und Finanzen dessen Kommando. Amer A. übernahm auch beim IS eine Führungsrolle als Emir seines Dorfes. Bei der Eroberung der Stadt Al Mayadin durch den IS und dem militärischen Vorgehen gegen den Al Shu’aytat Stamm in der Region Deir ez Zor im Sommer 2014 führte der Angeschuldigte die Kämpfer seiner ehemaligen Vereinigung an.

Basel O. hatte spätestens seit Ende 2013 eine führende militärische Position bei der „Liwa Jund al Rahman“ inne. Zu diversen Gelegenheiten befehligte er Kampftruppen der Vereinigung bei Gefechten gegen die syrischen Streitkräfte, insbesondere am Militärflughafen von Deir ez Zor im Dezember 2013 und April 2014.

Die Angeschuldigten wurden am 6. September 2023 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 41 vom 7. September 2023). Sie befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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