Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben
Ausgabejahr 2024
Datum 15.05.2024
Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Mai 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen
den irakischen Staatsangehörigen Iyad A.-J.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Iyad A.-J. schloss sich im Jahr 2013 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. In der Folgezeit betätigte er sich unter anderem als Kämpfer für die Organisation. In dieser Funktion nahm er an der militärischen Auseinandersetzung um die irakische Erdölraffinerie Baidschi im Jahr 2014 teil. Zudem arbeitete er zwischen 2014 und 2017 im Nordirak als Geheimpolizist in verschiedenen Einheiten des IS-Sicherheitsapparats. Dieser Bereich hatte für den IS besondere Bedeutung, da er die Funktion eines Nachrichtendienstes wahrnahm. Zuletzt war der Angeschuldigte in einer Abteilung tätig, die mit der Rüstungsproduktion befasst war.
Iyad A.-J. wurde am 13. November 2023 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 49 vom 14. November 2023) und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.