Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Ausgabejahr 2024
Datum 20.06.2024
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (19. Juni 2024) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2024 den
irakischen Staatsangehörigen Mahmoud A.
in Esslingen am Neckar durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung von Kräften des Landeskriminalamts Baden-Württemberg sowie der Kriminalpolizeidirektion Esslingen festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Mahmoud A. schloss sich spätestens im Mai 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. In der Folgezeit betätigte er sich auch als Kämpfer für die Organisation. Nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Oktober 2022 hielt er sich für die Begehung von Anschlägen im Auftrag des IS bereit.
Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.