Der Generalbundesanwalt

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Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Ausgabejahr 2024
Datum 20.10.2024

Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Die Bundesanwaltschaft hat gestern Abend (19. Oktober 2024) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tage den

libyschen Staatsangehörigen Omar A.

in Bernau bei Berlin festnehmen lassen. Daneben wurden die dortige Wohnstätte des Beschuldigten sowie im Rhein-Sieg-Kreis die Wohnung einer nicht tatverdächtigen Person durchsucht. An den Maßnahmen waren Kräfte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, der Polizei Brandenburg sowie der Polizei des Rhein-Sieg-Kreises beteiligt.

Der Beschuldigte ist der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Omar A. ist Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“. Spätestens seit Oktober 2024 beabsichtigte er, einen öffentlichkeitswirksamen Anschlag mit Schusswaffen auf die israelische Botschaft in Berlin zu verüben. Zur Planung des Vorhabens tauschte sich der Beschuldigte in einem Messenger-Chat mit einem Mitglied des IS aus.

Der Beschuldigte wird heute (20. Oktober 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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