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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied und einen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben

Ausgabejahr 2024
Datum 21.08.2024

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied und einen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 12. August 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Jena Anklage gegen die afghanischen Staatsangehörigen

Ibrahim M. G. und
Ramin N.

erhoben.

Ibrahim M. G. ist hinreichend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt und sich in dieser als Mitglied betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Bei Ramin N. besteht der hinreichende Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Beiden Angeschuldigten werden zudem die Verabredung zur Begehung eines Verbrechens (§ 30 Abs. 2 StGB i.V.m. § 211 StGB) sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 a) AWG i.V.m. jeweils einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die Angeschuldigten sind seit spätestens 2023 Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“. Ibrahim M. G. schloss sich im August 2023 von Deutschland aus dem regionalen Ableger „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) als Mitglied an. Bereits zuvor hatte er unter Beteiligung von Ramin N. in Deutschland für den IS Spenden in Höhe von rund 2.000 Euro gesammelt und der Vereinigung über Mittelspersonen zukommen lassen. Die Gelder sollten in Nordsyrien inhaftierten IS-Mitgliedern zu Gute kommen.

Im Sommer 2023 betraute der ISPK den Beschuldigten Ibrahim M. G. damit, als Reaktion auf in Schweden und anderen skandinavischen Ländern stattfindende Koranverbrennungen einen Anschlag in Europa durchzuführen. Fortan plante Ibrahim M. G. gemeinsam mit Ramin N., in Stockholm im Bereich des schwedischen Parlaments Polizisten und andere Personen mit Schusswaffen zu töten. Dazu trafen die beiden in enger Absprache mit ISPK-Funktionären konkrete Vorbereitungen. Insbesondere recherchierten sie im Internet zu den örtlichen Verhältnissen rund um den möglichen Tatort und versuchten mehrfach, wenngleich erfolglos, sich Waffen zu beschaffen.

Die Angeschuldigten wurden am 19. März 2024 festgenommen und befinden sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 8 und 10 vom 19. und 20. März 2024).

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