Neuer Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung
Ausgabejahr 2024
Datum 22.03.2024
Neuer Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (21. März 2024) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen
den deutschen Staatsangehörigen Simeon T.
erwirkt.
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat dem Beschuldigten den Haftbefehl verkündet und den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) sowie der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Beschuldigte schloss sich spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung an. Deren Angehörige teilen eine militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Die Vereinigung hat es sich zum Ziel gesetzt, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen. Vor diesem Hintergrund verübten Mitglieder der Vereinigung im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mindestens fünf körperliche Angriffe auf Personen, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten „Tags der Ehre“, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken.
Simeon T. nahm am 9. Februar 2023 an einem Überfall auf drei Personen vor einem Café in Budapest teil. Dabei traten und schlugen Mitglieder der Vereinigung mehrfach mit Schlagstöcken und anderem Schlagwerkzeug auf die Geschädigten ein. Bei den Opfern führte dies zu Prellungen, Quetschungen und zum Teil zu Knochenbrüchen. Der Beschuldigte beteiligte sich an der Ausspähung der Opfer und sicherte während des Angriffs die Umgebung ab.
Am späten Abend des 10. Februar 2023 verfolgte Simeon T. gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Vereinigung zwei weitere Personen und griff diese auf offener Straße hinterrücks an. Die Angreifer sprühten den Opfern eine unbekannte Substanz ins Gesicht und schlugen wiederholt auf sie ein. Ein Geschädigter wurde mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gebracht. Auch nachdem er bewusstlos auf dem Gehsteig lag, versetzte ihm die Gruppe mit einem Schlagwerkzeug weitere Schläge auf den Kopf und den gesamten Körper. Dadurch erlitt der Geschädigte multiple Gesichts- und Schädelfrakturen.
Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 11. Dezember 2023, auf dessen Grundlage sich der Beschuldigte seitdem in Untersuchungshaft befand. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren am 29. Februar 2024 wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 74 Abs. 1 Nr. 4 GVG).