Der Generalbundesanwalt

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Festnahmen wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit

Ausgabejahr 2024
Datum 22.04.2024

Festnahmen wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit

Die Bundesanwaltschaft hat heute (22. April 2024) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. April 2024 die deutschen Staatsangehörigen

Herwig F.
Ina F. und
Thomas R.

von Beamten des Bundeskriminalamts in Düsseldorf und Bad Homburg festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohn- und Arbeitsplätze der Beschuldigten durchsucht.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, seit einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor Juni 2022 für einen chinesischen Geheimdienst tätig zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und in diesem Zusammenhang auch einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AWG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/821) begangen zu haben.

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Thomas R. fungiert als Agent für einen in China aufhältigen Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes MSS. Im Auftrag dieser Person beschaffte Thomas R. in Deutschland Informationen zu militärisch nutzbaren innovativen Technologien. Hierzu bediente er sich der Eheleute Herwig F. und Ina F., die von Düsseldorf aus eine Firma betreiben. Diese dient als Medium zur Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Personen aus der deutschen Wissenschaft und Forschung. So schlossen die Eheleute über ihre Firma ein Kooperationsabkommen mit einer deutschen Universität zum Wissenschaftstransfer. Gegenstand war in der ersten Phase die Erstellung einer Studie für einen chinesischen Vertragspartner zum Stand der Technik von Maschinenteilen, die auch für den Betrieb leistungsstarker Schiffsmotoren, etwa in Kampfschiffen, von Bedeutung sind. Hinter dem chinesischen Vertragspartner stand der Mitarbeiter des MSS, von dem Thomas R. seine Aufträge erhielt; die Finanzierung des Projekts erfolgte durch staatliche chinesische Stellen. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme befanden sich die Beschuldigten in weiteren Verhandlungen über Forschungsprojekte, die zum Ausbau insbesondere der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein könnten.

Überdies schafften die Beschuldigten im Auftrag und mit Bezahlung des MSS von Deutschland aus einen Speziallaser an und führten diesen ohne Genehmigung nach China aus, obwohl das Instrument der EU-Dual-Use-Verordnung unterfällt.

Das vorliegende Verfahren geht maßgeblich auf Erkenntnismitteilungen des Bundesamts für Verfassungsschutz zurück.

Die Beschuldigten werden heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle verkünden und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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