Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung
Ausgabejahr 2024
Datum 22.10.2024
Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (21. Oktober 2024) auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2024
den deutschen Staatsangehörigen Thomas J.
in Berlin durch Beamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Sachsen festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129 Abs. 1 Satz 2 StGB). Zudem werden ihm gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) zur Last gelegt.
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Thomas J. förderte zwischen Sommer 2018 bis einschließlich 2020 die Aktivitäten einer linksextremistischen Vereinigung, die spätestens Anfang des Jahres 2018 in und um Leipzig gegründet worden war. Zu deren Mitgliedern gehörten unter anderem die gesondert verfolgten Lina E., Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. Ausschlaggebend für die Vereinigung war eine von allen Mitgliedern geteilte militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, insbesondere des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Vor diesem Hintergrund führte die auch überregional vernetzte Vereinigung zwischen Oktober 2018 und Februar 2020 mindestens sechs gewaltsame Angriffe gegen Personen durch, die aus ihrer Sicht der „rechten Szene“ angehörten. Die Aktionen wurden für gewöhnlich intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein.
Thomas J. stellte sich der Vereinigung als Kampftrainer zur Verfügung und veranstaltete in dieser Funktion mindestens ein Kampfsporttraining für Gruppenmitglieder und gleichgesinnte militant eingestellte Linksextremisten. Am 19. Oktober 2019 verübte der Beschuldigte zusammen mit Lina E. und weiteren Mitgliedern der Vereinigung einen Anschlag auf den Inhaber und die Besucher einer Gaststätte in Eisenach. Die Gaststätte wurde als Ziel ausgewählt, da es sich hierbei um einen mutmaßlichen Treffpunkt der „rechten Szene“ handelte. Ein Teil der Gruppe – darunter Thomas J. – drang in die Räumlichkeiten ein, zerstörte dort Inventar und griff die Geschädigten unter anderem mit Schlagstöcken, Reizstoffsprühgeräten und Faustschlägen an. Für einen weiteren geplanten Überfall war Thomas J. als Teil des Angriffskommandos vorgesehen und begleitete Vereinigungsmitglieder auf der Suche nach geeigneten Tatopfern.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Mai 2021 vor dem Oberlandesgericht Dresden Anklage gegen Lina E., Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 28. Mai 2021). Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. Mai 2023 ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte wird heute (22. Oktober 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.