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Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erhoben

Ausgabejahr 2024
Datum 30.12.2024


Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 9. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen die irakischen Staatsangehörigen

Twana H. S. und
Asia R. A.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind des Völkermordes (§ 6 Abs. 1 VStGB), der Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB) – unter anderem durch Versklavung und Folter – sowie der Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 VStGB) dringend verdächtig. Diese Taten erfüllen zudem die Tatbestände des Menschenhandels (§ 232 Abs. 3 StGB) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F.). Daneben wird den Angeschuldigten die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Asia R. A. soll zur Tatzeit teilweise als Heranwachsende gehandelt haben (§§ 1, 105 JGG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Twana H. S. und Asia R. A. waren nach islamischem Recht verheiratet und gehörten zwischen Oktober 2015 bis Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) als Mitglieder an. Auf Wunsch von Asia R. A. kaufte Twana H. S. im Herbst 2015 auf einem Basar in Mossul (Irak) ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Anfang Oktober 2017 erwarb das Ehepaar ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen. Twana H. S. vergewaltigte beide Kinder mehrfach. Asia R. A. richtete dafür das Zimmer her und schminkte eines der Mädchen. Zudem beuteten die Angeschuldigten die Sklavinnen wirtschaftlich aus, indem sie diese unentwegt zur Hausarbeit und Kinderbetreuung heranzogen. Die Ausübung ihrer eigenen Religion war den Mädchen untersagt; stattdessen mussten sie nach den Vorgaben der Angeschuldigten islamische Gebete und Glaubensregeln befolgen. Auf vermeintliche Verfehlungen der Kinder reagierten die Angeschuldigten mit harscher körperlicher Gewalt. Sie schlugen die Kinder regelmäßig, zum Teil auch mit harten Gegenständen. Bei einer Gelegenheit verbrühte Asia R. A. die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser. Vor ihrer Ausreise aus Syrien im November 2017 reichten die Angeschuldigten die Mädchen an andere IS-Mitglieder weiter. Dies alles diente dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten.

Die Angeschuldigten wurden am 9. April 2024 festgenommen und befinden sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 13 vom 10. April 2024).

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