Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Volksrepublik Donezk (VRD)“ erhoben
Ausgabejahr 2024
Datum 31.10.2024
Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Volksrepublik Donezk (VRD)“ erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Oktober 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen den
deutsch-russischen Staatsangehörigen Dieter S.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Daneben wird ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB) vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Dieter S. war zwischen Dezember 2014 und August 2016 in der Ostukraine als Kämpfer einer bewaffneten Einheit der „Volksrepublik Donezk“ („VRD“) tätig und verfügte in diesem Zusammenhang über eine Schusswaffe. Bei der VRD handelt es sich um eine pro-russische Vereinigung, die ab Frühjahr 2014 die Kontrolle über den ukrainischen Verwaltungsbezirk Donezk mit dem Ziel der Loslösung von der Ukraine beanspruchte und sich intensive Auseinandersetzungen mit den ukrainischen Streitkräften lieferte. Dabei setzte die Vereinigung immer wieder auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein. Der Angeschuldigte kämpfte auf Seiten der VRD gegen das ukrainische Militär unter anderem im Winter 2014/2015 am Flughafen in Donezk sowie im Juni 2015 in der Kleinstadt Marinka.
Der Angeschuldigte wurde am 17. April 2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 19 vom 18. April 2024). Soweit ihm darüber hinaus geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen wird, soll das Ermittlungsverfahren demnächst zum Abschluss gebracht werden.