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Die Bundesanwaltschaft feiert im Jahr 2025 ihr 75-jähriges Bestehen

Ausgabejahr 2025
Datum 04.04.2025

Die Bundesanwaltschaft feiert im Jahr 2025 ihr 75-jähriges Bestehen

Der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft sind am 1. Oktober 1950 gegründet worden. Im Jahr 2025 feiern sie mit einer Reihe von Veranstaltungen ihr 75-jähriges Bestehen.

Zum Auftakt in das Jubiläumsjahr werden Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft gemeinsam mit der Universität Trier die Endrunde des jährlichen bundesweiten Moot Courts im Strafrecht (MCS) in Leipzig ausrichten. Hierbei treten die vier besten studentischen Teams aus der in Trier stattfindenden Vorrunde bei zwei simulierten strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen in den Rollen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegeneinander an. Die Bewertung übernimmt eine mit Bundesrichterinnen und Bundesrichtern der Leipziger Strafsenate sowie einem Vertreter der Bundesanwaltschaft besetzte Jury. Der Moot Court wird am Freitag, den 16. Mai 2025 ab 9:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abgehalten.

Am Samstag, den 20. September 2025 öffnet die Bundesanwaltschaft ihre Türen für die Öffentlichkeit und gewährt einen Blick hinter die Kulissen. Bei einem Tag der offenen Tür können interessierte Bürgerinnen und Bürger nach Voranmeldung das Gelände der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe besichtigen. Auf einem geführten Rundgang erhalten sie Gelegenheit, sich über Aufgaben und Arbeitsweise der einzigen Staatsanwaltschaft des Bundes zu informieren. Zudem können die Besucher mit Beschäftigten ins Gespräch kommen, die auf unterschiedliche Weise zu Ermittlungen wegen Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht sowie zu Revisionsverfahren beitragen. Der Bundesgerichtshof wird am gleichen Tag ebenfalls einen Tag der offenen Tür anbieten.

Den Höhepunkt des Festjahres wird ein Festakt unter Mitwirkung des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier am Donnerstag, den 30. Oktober 2025 im Badischen Staatstheater in Karlsruhe bilden.

Schließlich wird aus Anlass des Jubiläums eine Festschrift erscheinen, an der die Richterschaft des Bundesgerichtshofs, Bundes- und Staatsanwälte beim Generalbundesanwalt sowie die beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte mitwirken.

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