Übernahme der Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Anschlags auf eine Ver.di-Veranstaltung in München
Ausgabejahr 2025
Datum 14.02.2025
Übernahme der Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Anschlags auf eine Ver.di-Veranstaltung in München
Die Bundesanwaltschaft hat heute (14. Februar 2025) wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren gegen den
afghanischen Staatsangehörigen Farhad N.
von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen.
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Verdacht des versuchten Mordes (§ 211 Abs. 2 StGB), der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB) und des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 StGB).
Ihm wird zur Last gelegt, am Vormittag des 13. Februar 2025 einen Pkw gezielt in eine Ver.di-Veranstaltung in der Münchener Innenstadt gelenkt und dabei mindestens 39 Personen zum Teil lebensgefährlich oder schwer verletzt zu haben. Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist. Damit ist sie geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG).
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Bayerischen Landeskriminalamt fortgeführt.