Neuer Haftbefehl im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Anschlag auf eine Ver.di-Veranstaltung in München erwirkt
Ausgabejahr 2025
Datum 14.04.2025
Neuer Haftbefehl im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Anschlag auf eine Ver.di-Veranstaltung in München erwirkt
Die Bundesanwaltschaft hat heute (14. April 2025) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen den
afghanischen Staatsangehörigen Farhad N.
erwirkt.
Der Beschuldigte ist des Mordes in zwei Fällen (§ 211 Abs. 2 StGB), des versuchten Mordes und der Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) in 54 Fällen und des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 StGB) dringend verdächtig.
Der Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts München vom 14. Februar 2025, den die Generalstaatsanwaltschaft München erwirkt hatte. Farhad N. war am 13. Februar 2025 vorläufig festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Am 14. Februar 2025 hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 14 vom 14. Februar 2025).
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser hat Haftbefehl erlassen und den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.