Der Generalbundesanwalt

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Festnahme wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit

Ausgabejahr 2025
Datum 16.01.2025

Festnahme wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (15. Januar 2025) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 2023

den marokkanischen Staatsangehörigen Youssef El A.

bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt (Main) durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Der Beschuldigte war seit 1. Dezember 2024 auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Spanien inhaftiert und von dort zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt worden.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, spätestens seit Januar 2022 für einen marokkanischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Youssef El A. spähte jedenfalls seit Januar 2022 Anhänger der sogenannten Hirak-Bewegung – einer oppositionellen marokkanischen Protestbewegung – aus. Der Beschuldigte handelte gemeinsam mit Mohamed A., der hierzu vom marokkanischen Auslandsnachrichtendienst DGED beauftragt worden war und die gesammelten Informationen an seine Führungsoffiziere weiterleitete. Mohamed A. wurde am 31. August 2023 auf Grundlage einer Anklage der Bundesanwaltschaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 31 vom 23. Juni 2023) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Youssef El A. wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und diesen in Vollzug gesetzt hat.

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