Der Generalbundesanwalt

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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Ausgabejahr 2025
Datum 16.01.2025

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Januar 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den irakischen Staatsangehörigen Hazem A.-B.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Hazem A.-B. betätigte sich zwischen 2014 und 2017 im Irak als Kämpfer für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“. Er war verschiedenen Kampfeinheiten zugewiesen und wurde hierfür von der Organisation bezahlt. Im Juni 2014 und Frühjahr 2017 beteiligte sich der Angeschuldigte an Kämpfen um die Stadt Mossul. Darüber hinaus gehörte er zeitweise einer Spezialeinheit an, die mit Sprengstoffgürteln ausgestattet für den Kampf an vorderster Front vorgesehen war.

Hazem A.-B. wurde am 25. Juni 2024 festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 34 vom 26. Juni 2024).

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