Der Generalbundesanwalt

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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Ausgabejahr 2025
Datum 21.01.2025

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (20. Januar 2025) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2025

den syrischen Staatsangehörigen Ahmad A. A.

in Monheim am Rhein durch Beamte des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ahmad A. schloss sich im August 2014 der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ als Mitglied an. Im Frühjahr 2015 beteiligte er sich gemeinsam mit anderen Kämpfern des IS an einer bewaffneten Patrouille in dem von der Organisation eroberten Gebiet Deir ez-Zor in Syrien.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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