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Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erlassen und in Vollzug gesetzt

Ausgabejahr 2025
Datum 25.02.2025

Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erlassen und in Vollzug gesetzt

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (24. Februar 2025)

den irakischen Staatsangehörigen Omer A. S.

vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Omer A. S. schloss sich im Frühjahr 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ als Mitglied an. Bis Herbst 2017 war er als Kämpfer in verschiedenen Einheiten der Vereinigung tätig.

Der Beschuldigte wurde am 18. Februar 2025 in Köln in Gewahrsam genommen und befand sich seither zunächst in polizeilichem Langzeitgewahrsam. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat gestern Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

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