Der Generalbundesanwalt

Navigation und Service

Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem IS-Finanzierungsnetzwerk

Ausgabejahr 2025
Datum 28.01.2025

Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem IS-Finanzierungsnetzwerk

Die Bundesanwaltschaft hat heute (28. Januar 2025) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2025 den

russischen Staatsangehörigen Zelimkhan D.

in Berlin durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 StGB), der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB) sowie Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 2 AWG) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Zelimkhan D. schloss sich spätestens im August 2022 einer zuvor von weiteren Personen gegründeten kriminellen Vereinigung an (vgl. dazu auch Pressemitteilungen Nr. 41 und 43 vom 25. Juli und 1. August 2024). Diese verfolgte den Zweck, in Deutschland und weiteren europäischen Ländern Gelder für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu sammeln. Die Spenden wurden insbesondere über soziale Medien eingeworben und, teils über Mittelsmänner, an IS-Mitglieder im Ausland geleitet. Das Geld kam vor allem weiblichen IS-Mitgliedern in kurdischen Haftlagern und IS-Kämpfern zugute.

Zelimkhan D. organisierte für das Netzwerk vor allem im Raum Berlin Spendensammlungen. Zeitweilig verwaltete er eine der gemeinsamen Spendenkassen. Auf diese Weise wirkte er an mehreren Transaktionen zugunsten des IS in einem Gesamtvolumen von über 60.000 Euro mit.

Zelimkhan D. wird heute (28. Januar 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK