Der Generalbundesanwalt

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Planstelle der Besoldungsgruppe R 2

Zur Übernahme in den staatsanwaltschaftlichen Dienst beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof steht eine Planstelle der Besoldungsgruppe R 2 (als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof/Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof) zur Verfügung.

Für die Besetzung dieser Planstelle kommen gegenwärtig bei der Behörde tätige sowie ehemalige wissenschaftlich Mitarbeitende in Betracht.

Eine Übernahme setzt grundsätzlich voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber mindestens drei Jahre beim Generalbundesanwalt tätig ist oder war (davon zumindest jeweils ein Jahr in zwei unterschiedlichen Abteilungen) und die hierbei gezeigten Leistungen im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung mindestens mit der Note "gut geeignet" oder "gut (obere Grenze)" bewertet worden sind. Überdies wird in der Regel eine mindestens achtjährige Berufstätigkeit in der Justiz nach dem Vorbereitungsdienst erwartet. Einbezogen werden können wissenschaftliche Tätigkeiten an einer Universität oder einem wissenschaftlichen Institut sowie juristische Tätigkeiten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Juristin oder Jurist in der Verwaltung, in einem Ministerium, im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages sowie Tätigkeiten bei internationalen und europäischen Gerichten, Organisationen, Institutionen und Einrichtungen oder in vergleichbarer Verwendung.

Belastbarkeit, Flexibilität sowie eine ausgeprägte Fähigkeit zur konstruktiven und kollegialen Zusammenarbeit werden ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft, für eine Tätigkeit an den Einsatzorten Berlin, Leipzig oder Karlsruhe zur Verfügung zu stehen.

Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Die Stelle eignet sich grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für Teilzeitarbeit werden bei Eingang entsprechender Bewerbungen geprüft. Die Bundesanwaltschaft ist bestrebt, den Anteil schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen sind bis zum 8. Januar 2025 der Behördenleitung (z. H. Frau Lupberger, G1L4) zuzuleiten.

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