Der Generalbundesanwalt

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Planstellen der Besoldungsgruppe R 3

In nächster Zeit sind zwei Planstellen der Besoldungsgruppe R 3 (Oberstaatsanwältin/Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof) zu besetzen.

Für die Besetzung dieser Planstellen kommen insbesondere

  • Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof und
  • ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein Amt der Besoldungsgruppe R 2 oder ein vergleichbares Amt innehaben,

in Betracht.

Eine Beförderung zur Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof oder zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof setzt grundsätzlich eine dreijährige Tätigkeit in einem Amt der Besoldungsgruppe R 2 oder einem vergleichbaren Amt voraus. Überdies wird in der Regel eine mindestens fünfzehnjährige Berufstätigkeit in der Justiz nach dem Vorbereitungsdienst erwartet.

Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen eignen sich grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für Teilzeitarbeit werden bei Eingang entsprechender Bewerbungen geprüft.

Bewerbungen sind bis zum 18. November 2024 der Behördenleitung (z. Hd. Frau Lupberger, G1L4) zuzuleiten.

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