Der Generalbundesanwalt

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Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter der Abteilung für Spionage, Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz und Völkerstrafrecht

Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist zum 1. September 2025 der Dienstposten der Abteilungsleiterin/des Abteilungsleiters der Abteilung für Spionage, Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz und Völkerstrafrecht (Bundesanwältin/Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter – Besoldungsgruppe R 7) zu besetzen.

In Betracht kommen Bewerberinnen und Bewerber, die mit den Aufgaben staatsanwaltlicher Tätigkeit auf dem Gebiet des Staatsschutzes vertraut sind und die über langjährige Erfahrungen in der Leitung eines Referats bei der Bundesanwaltschaft verfügen.

Erwartet werden ausgeprägte Führungs- und Sozialkompetenz, insbesondere Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und uneingeschränkter Einsatzwille, Flexibilität, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sowie ausgezeichnete Kenntnisse des Staatsschutzstrafrechts.

Ferner wird die Bereitschaft erwartet, sich vor Übertragung des Dienstpostens für die Dauer von drei Monaten an das Bundesministerium der Justiz abordnen zu lassen.

Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle eignet sich nicht zur Besetzung in Teilzeit.

Die Probezeit beträgt zwei Jahre, kann jedoch durch die oberste Dienstbehörde verkürzt werden, wenn die Funktion sechs Monate wahrgenommen wurde.

Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 2025 der Behördenleitung (z. H. Frau Lupberger, G1L4) zuzuleiten.

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