Der Generalbundesanwalt

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Zwei Oberstaatsanwältinnen/Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof zur Ernennung zur Bundesanwältin/Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof können zwei Oberstaatsanwältinnen oder Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof zu Bundesanwältinnen oder Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof ernannt werden.

In Betracht kommen nur außergewöhnlich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die als Oberstaatsanwältin oder Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof über eine ganz besonders umfangreiche und breite Berufserfahrung sowie über eine ausgeprägte Führungskompetenz verfügen. Ferner sollen die Bewerberinnen oder Bewerber nach der Übernahme in den Bundesdienst in allen drei Abteilungen der Bundesanwaltschaft, zumindest aber sowohl in der Revisionsabteilung als auch in einer der Ermittlungsabteilungen der Bundesanwaltschaft tätig gewesen sein.

Fach- und Sozialkompetenz, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, hohe Flexibilität sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu teamorientiertem Arbeiten sind ebenso Teil des Anforderungsprofils wie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen überdies jederzeit bereit sein, in allen Aufgabenbereichen der Behörde eingesetzt zu werden und ihren Dienst in Karlsruhe oder Leipzig zu versehen.

Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen eignen sich auch zur Besetzung mit Teilzeitkräften.

Bewerbungen können bis zum 3. Juli 2020 der Behördenleitung (z. Hd. Frau Schulte, P 3) zugeleitet werden.

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