Der Generalbundesanwalt

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Zwei Planstellen der Besoldungsgruppe R 2
(als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof / Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof)

Zur Übernahme in den staatsanwaltschaftlichen Dienst der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof stehen zwei Planstellen der Besoldungsgruppe R 2 (als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof / Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof) zur Verfügung.

Für die Besetzung dieser Planstellen kommen gegenwärtig bei der Behörde tätige sowie ehemalige wissenschaftlich Mitarbeitende in Betracht.

Eine Übernahme setzt grundsätzlich voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber mindestens drei Jahre beim Generalbundesanwalt tätig ist oder war (davon zumindest jeweils ein Jahr in zwei unterschiedlichen Abteilungen) und die hierbei gezeigten Leistungen im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung mindestens mit der Note "gut geeignet" oder "gut (obere Grenze)" bewertet worden sind. Überdies wird in der Regel eine mindestens zehnjährige Berufstätigkeit in der Justiz nach dem Vorbereitungsdienst erwartet.

Belastbarkeit, Flexibilität sowie eine ausgeprägte Fähigkeit zur konstruktiven und kollegialen Zusammenarbeit werden ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft, für eine Tätigkeit an den Einsatzorten Berlin, Leipzig oder Karlsruhe zur Verfügung zu stehen.

Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Die Stelle eignet sich grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für Teilzeitarbeit werden bei Eingang entsprechender Bewerbungen geprüft. Die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof ist bestrebt, den Anteil schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen sind bis zum 15. März 2021 der Behördenleitung (z. H. Frau Schulte, L 4.3) zuzuleiten.

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