Der Generalbundesanwalt

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Planstelle der Besoldungsgruppe R 6

Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof kann eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof zur Bundesanwältin oder zum Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt werden.

In Betracht kommt nur ein/e außergewöhnlich qualifizierte Bewerber/in, die als Oberstaatsanwältin oder Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof über eine ganz besonders umfangreiche und breite Berufserfahrung sowie über eine ausgeprägte Führungskompetenz verfügt. Die Bewerberin/ der Bewerber muss nach der Übernahme in den Bundesdienst in mindestens zwei Abteilungen der Bundesanwaltschaft eingesetzt worden sein, hierbei soll sie/er in einer der Ermittlungsabteilungen und in der Revisionsabteilung tätig gewesen sein.

Fach- und Sozialkompetenz, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, hohe Flexibilität sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu teamorientiertem Arbeiten sind ebenso Teil des Anforderungsprofils wie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen. Die Bewerberin/der Bewerber muss überdies jederzeit bereit sein, in allen Aufgabenbereichen der Behörde eingesetzt zu werden und ihren/seinen Dienst in Karlsruhe oder Leipzig zu versehen.

Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle eignet sich auch zur Besetzung mit einer Teilzeitkraft.

Bewerbungen können bis zum 14. Februar 2025 der Behördenleitung (z. H. Frau Lupberger, G1L4) zugeleitet werden.

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